Burgergemeinde Brügg

Luftbild Brügg
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Die Burgergemeinde ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine Personalgemeinde, der bestimmte Personen angehören. Im Gegensatz dazu sind Einwohnergemeinden sogenannte Territorialgemeinden. Die Burgergemeinde verfügt weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über eine Steuerhoheit, ist jedoch steuerpflichtig. Sie ist unabhängig und setzt sich für seine  Burger und für das Wohl der Öffentlichkeit ein.

Die Burgergemeinde verfügt über Industrie- und Kulturland, Waldflächen und Liegenschaften. Sie engagiert sich Sachpolitisch für Brügg und leistet verschiedentlich Öffentlichkeitsarbeit.

Die Organe sind

  • die Stimmberechtigten,
  • der Burgerrat mit den entsprechenden Ressort-Verantwortungen,
  • die Verwaltung mit Beratungskompetenz.

Die Aufgaben der Burgergemeinde

  • Bewirtschaftung des Burgerwaldes
  • Pflege der Liegenschaften
  • Verpachten des Kulturlandes
  • Verwalten des Vermögens
  • Leistung von Burgergutsbeiträgen
  • Führen des Burgerrodels
  • Aufnahme neuer Burgerinnen und Burger
  • Erbringen von Leistungen zum Wohl der Öffentlichkeit