Die Burgergemeinde ist eine durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine Personalgemeinde, der bestimmte Personen angehören. Im Gegensatz dazu sind Einwohnergemeinden sogenannte Territorialgemeinden. Die Burgergemeinde verfügt weder über ein öffentlich-rechtliches Territorium noch über eine Steuerhoheit, ist jedoch steuerpflichtig. Sie ist unabhängig und setzt sich für seine Burger und für das Wohl der Öffentlichkeit ein.
Die Burgergemeinde verfügt über Industrie- und Kulturland, Waldflächen und Liegenschaften. Sie engagiert sich Sachpolitisch für Brügg und leistet verschiedentlich Öffentlichkeitsarbeit.
Die Organe sind
Die Aufgaben der Burgergemeinde